Einleitung
Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen besonders transparent und äußerst ausführlich in Bezug auf alle möglichen Situationen beschrieben, damit schon im Vorfeld klare Verhältnisse vorhanden sind. Sollte dennoch irgendetwas nicht ganz klar sein, so setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.
AGB
1) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten zwischen Ing. Peter Knopf, im Folgenden „Rebirther“ genannt und folgenden Personen, kurz „Rebirthee“ genannt:
a) Benutzer/Leser der Website Rebirthing.life
b) Personen, die per E-Mail, SMS, telefonisch, postalisch oder persönlich mit dem Rebirther schriftlich oder verbal kommunizieren
c) Personen, die eine Rebirthing-Sitzung beim Rebirther buchen möchten, oder gebucht haben, oder daran teilnehmen, oder bereits teilgenommen haben
Diese AGB gelten immer, außer es wurde eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen und dieser Änderung wurde durch den Rebirther ausdrücklich mittels seiner Unterschrift zugestimmt. Der Rebirther behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuellen AGB findet der Rebirthee immer auf der Website Rebirthing.life des Rebirthers. Der aktuelle Stand ist immer am Schluss der AGB durch Tag/Monat/Jahr gekennzeichnet. Die AGB (und auch die Datenschutzinformationen) werden zeitgleich auf einer E-Mail-Adresse abgespeichert. Dadurch können alle alten Versionen lückenlos im Bedarfsfall nachvollzogen werden.
Die AGB gelten im Speziellen auch dann, wenn der Rebirthee die Zustimmungserklärung nicht (z. B. bei einem telefonischen Erstgespräch) oder noch nicht (z. B. bei der Anreise) unterschrieben hat.
2) Urheberrecht
Die Texte auf der Website Rebirthing.life unterliegen dem Urheberrecht des Rebirthers. Die Texte dürfen weder auf anderen Webseiten, noch in anderen elektronischen oder gedruckten Medien und Publikationen kopiert, vervielfältigt, zur Verfügung gestellt oder veröffentlicht werden. Jedwede Form der weiteren Nutzung der Texte ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Rebirthers nicht gestattet.
Soweit die Texte auf der Website Rebirthing.life nicht vom Rebirther erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden daher Texte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollte der Benutzer/Leser der Website Rebirthing.life trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, so bittet der Rebirther um einen entsprechenden Hinweis mittels der Kontaktmöglichkeiten unter der Rubrik „Kontakt“. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird der Rebirther derartige Inhalte umgehend entfernen.
Der Rebirther hat die privaten und kommerziellen Nutzungsrechte der Fotos, auf denen er selbst abgebildet ist, erworben. Jede Form der Weiterverwendung dieser Fotos ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Rebirthers nicht gestattet.
Die Gestaltung der Urkunde unterliegt ebenso dem Urheberrecht des Rebirthers. Jede Form der Weiterverwendung des Designs ist nicht gestattet.
3) Dienstleistung
Der Rebirther unterrichtet den Rebirthee in der Anwendung des „Verbundenen Atmens“, sowie in optimalen Herangehensweisen, um Rebirthing so rasch als möglich selbst anwenden zu können. Um die Technik bestmöglich lernen zu können, wendet der Rebirthee die Atemtechnik und die ihm vermittelten Lehrinhalte selbst an. Der Rebirther unterstützt den Rebirthee insofern, als dass er neben ihm sitzt und ihm gegebenenfalls mündliche Anleitungen gibt. Dieser Unterricht wird im Folgenden „Rebirthing-Sitzung“ (oder „Rebirthing-Einzelsitzung“, oder „Sitzung“, oder „Session“) genannt.
Die Dauer einer Rebirthing-Sitzung beträgt gesamt ca. zwei Stunden, wobei auf die Selbstanwendung der Technik ca. eine Stunde fällt und auf das Vor- und Nachgespräch ebenfalls ca. eine Stunde.
Unter „ca.“ ist plus/minus ½ Stunde zu verstehen. Und zwar sowohl auf die Selbstanwendung, als auch auf das Vor- und Nachgespräch. Das bedeutet, dass sowohl die Selbstanwendung, als auch das Vor- und Nachgespräch zwischen ½ und 1 ½ Stunden dauern kann. Im kürzesten Fall dauert eine Rebirthing-Sitzung daher eine Stunde und im längsten Fall drei Stunden.
Ein konkretes Ende kann aufgrund von aufkommenden Fragen oder energetischen Mustern nie vorhergesagt werden. Der Rebirther richtet sich daher voll und ganz nach der jeweiligen Situation des Rebirthees.
Alle unterrichteten Inhalte beruhen auf den Erfahrungen und dementsprechend auf der individuellen Sicht des Rebirthers. Es wird darauf hingewiesen, dass der Rebirther nicht die Zusicherung oder Gewährleistung geben kann, dass diese Informationen immer vollständig, richtig und aktuell sind. Garantien und Gewährleistungsansprüche werden daher gänzlich ausgeschlossen.
Der Rebirther haftet außerdem nicht für unmittelbare und/oder mittelbare Schäden materieller und/oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nicht-Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen könnten, außer, wenn ein Schaden durch Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit des Rebirthers hervorgerufen wurde.
Der Rebirthee erhält, wenn er acht Rebirthing-Sitzungen innerhalb von längstens sieben Monaten absolviert hat, eine Urkunde. Werden weniger als acht Rebirthing-Sitzungen innerhalb von sieben Monaten absolviert, so erhält der Rebirthee keine Urkunde. Auf der Urkunde wird durch den Rebirther mittels seiner Unterschrift bestätigt, dass der Rebirthee die acht Rebirthing-Sitzungen absolviert hat. Sollte dem Rebirthee die Urkunde zu einem späteren Zeitpunkt verlorengehen, so stellt der Rebirther erneut eine Urkunde mit den gleichen Daten der Ersterstellung aus. Die Urkunde wird nicht per E-Mail verschickt, sondern muss persönlich beim Rebirther abgeholt werden. Sollte die Identität des Rebirthees nicht eindeutig feststellbar sein, so wird die Urkunde nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ausgehändigt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Rebirther eine neue Urkunde nur dann ausstellt, so lange er erstens eine aufrechte Gewerbeberechtigung hat und zweitens der Rebirthee nicht aufgrund des Datenschutzes eine endgültige Löschung seiner Daten, also auch des Scans seiner Urkunde, veranlasst hat. Der Rebirther stellt des Weiteren maximal ein Mal eine neue Urkunde aus. Gleiches gilt für eine neuerliche Ausstellung der Zustimmungserklärung und/oder der Honorarnote. Bei Verlust erhält der Rebirthee maximal ein Mal einen Ausdruck der eingescannten Zustimmungserklärung und/oder Honorarnote, vorausgesetzt, dass die Unterlagen noch vorhanden sind (automatische Löschung der Zustimmungserklärung und der Honorarnote nach Ablauf der angegebenen Fristen). Die Dokumente müssen persönlich abgeholt werden und werden bei nicht eindeutiger Identitätsfeststellung nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ausgehändigt.
Der Rebirthee erhält des Weiteren nach Absolvierung der achten Sitzung ein Skriptum. Im Gegensatz zur Urkunde ist das Skriptum an keine Frist gebunden. Sollte der Rebirthee daher länger als sieben Monate für die acht Sitzungen benötigen, so bekommt er in jedem Fall das Skriptum nach der achten Sitzung. Das Skriptum wird analog zur Urkunde für den Fall eines Verlustes auch nur ein einziges Mal wieder ausgehändigt.
Der Rebirther behält sich das Recht vor, seine Angebote hinsichtlich Dauer der Rebirthing-Sitzungen jederzeit zu ändern oder gänzlich einzustellen, außer, es wurden eine oder mehrere Rebirthing-Sitzungen vom Rebirthee bereits bezahlt.
4) Abgrenzungen
Humanenergetik ist ein freies Gewerbe mit dem Gewerbeberechtigungswortlaut:
„Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit“ (Quelle des Textes: wko).
Der Rebirther handelt vollinhaltlich gemäß dieser Gewerbeberechtigung. Die Rebirthing-Technik dient zur Bewusstwerdung und Integration von energetischen Mustern (das sind jene Energien im Körper, die entstehen, wenn man etwas abwertet). Sämtliche Aussagen des Rebirthers sind als Beschreibung dieser Energien zu verstehen.
Der Rebirther erklärt dadurch unmissverständlich, dass er kein Arzt, kein Heiler und auch kein Therapeut ist. Der Rebirther hält ausdrücklich fest, dass er Rebirthing nie in Verbindung mit „Heilung“ bringt und daher auch keinerlei Heilversprechen abgibt. Der Rebirthee wird deshalb explizit darauf hingewiesen, dass nur ein zugelassener Fachmann auf dem Gebiet des Gesundheitswesens (Arzt, Therapeut, Psychologe …) „heilen“ darf/kann.
Alle Informationen über Rebirthing, sowie die Anwendung von Rebirthing ersetzen daher keine ärztliche Diagnose und/oder Behandlung. Sollte sich der Rebirthee krank fühlen oder krank sein, so empfiehlt der Rebirther ausdrücklich, so rasch als möglich einen zugelassenen Fachmann auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu kontaktieren. Die Entscheidung, eine medizinische oder therapeutische Behandlung zu beginnen, fortzusetzen oder zu ändern, liegt allein in der Verantwortung des zugelassenen Fachmanns des Gesundheitswesens.
Des Weiteren: Der Rebirther diagnostiziert keine Krankheiten, empfiehlt und verschreibt keine Medikamente und empfiehlt auch nicht, Medikamente auszusetzen oder komplett damit aufzuhören. Medikamente diagnostiziert, empfiehlt und verschreibt ausschließlich ein zugelassener Fachmann auf dem Gebiet des Gesundheitswesens.
Und noch einmal, damit es auch wirklich klar ist: Rebirthing hat nichts, absolut nichts, mit der Lösung von physischen oder psychischen Problemen zu tun. Sollte der Rebirthee daher (wenn auch nur ansatzweise) irgendein psychisches Problem haben (Suchtverhalten, Burnout, Ängste, psychosomatische Störungen, Depressionen, traumatische Erlebnisse, Panikattacken, usw.), oder ein physisches Problem (Asthma, Lungenkrankheiten, Epilepsie, Kreislauf- oder Blutdruckprobleme, usw.), so weist der Rebirther noch einmal in aller Klarheit darauf hin, dieses Problem mit einem zugelassenen Fachmann des Gesundheitswesens, insbesondere einem Arzt, Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten zu klären und aufzuarbeiten.
Der Rebirthee wird hiermit unmissverständlich darauf hingewiesen, dass er den Rebirther vor Beginn einer Rebirthing-Sitzung darüber informieren muss, wenn er derartige Leistungen von einem zugelassenen Fachmann in Anspruch nimmt. In diesem Fall wird der Rebirther dem Rebirthee ablehnen. Einzige Ausnahme: Wenn der Rebirthee dem Rebirther eine schriftliche Bestätigung eines zugelassenen Fachmanns des Gesundheitswesens vorlegt, auf der klar definiert und unterschrieben ist, dass der Fachmann mit den Rebirthing-Sitzungen einverstanden ist.
5) Garantien/Gewährleistungen
Jeder Mensch reagiert auf das „Verbundene Atmen“, oder die Bewusstmachung von „energetischen Mustern“, oder die „Integration“ von energetischen Mustern anders. Die meisten Menschen spüren dabei etwas, manche aber auch nicht. Die individuellen Wahrnehmungen und Reaktionen liegen daher nicht im Einflussbereich des Rebirthers.
Des Weiteren liegt es nicht im Einflussbereich oder in der Verantwortung des Rebirthers, welche Erwartungen der Rebirthee an eine Rebirthing-Sitzung hat. Der Rebirther kann daher nicht für Ergebnisse oder Erfolge garantieren, die vom Rebirthee individuell erwartet werden.
Die Dienstleistung des Rebirthers ist daher ausschließlich die Wissensvermittlung (welche zum Großteil auch schon auf dieser Website dargelegt ist), sowie seine Präsenz und ggf. verbale Unterstützung, während der Rebirthee die Technik an sich selbst anwendet. Die Wirkung einer Rebirthing-Sitzung hängt daher ausschließlich nur vom Rebirthee selbst ab, ob und wie weit er sich auf sich selbst einlassen möchte. Garantien und Gewährleistungsansprüche werden daher gänzlich ausgeschlossen.
6) Verantwortung
Der Rebirthee ist selbst dafür verantwortlich, ob er sich für eine Sitzung physisch und psychisch in der Lage sieht. Eine Session setzt eine „normale“ physische und psychische Verfassung voraus. Unter „normal“ ist zu verstehen, dass eine Person in der Lage ist, alltägliche Aktivitäten ohne nennenswerte Einschränkungen eigenständig und eigenverantwortlich durchführen zu können. Wenn sich der Rebirthee nicht sicher ist, ob Rebirthing für ihn geeignet ist, so liegt es in der alleinigen Verantwortung des Rebirthees, dies mit einem zugelassenen Fachmann auf dem Gebiet des Gesundheitswesens abzuklären.
Der Rebirthee wird außerdem unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es durch die verstärkte Bewusstmachung von energetischen Mustern zu unangenehmen Empfindungen kommen kann. Ob sich der Rebirthee darauf einlassen möchte oder nicht, liegt in der alleinigen Verantwortung des Rebirthees. Für mögliche Verschlimmerungen von körperlichen und/oder seelischen/emotionalen und/oder mentalen Symptomen oder von unmittelbaren und/oder mittelbaren Schäden materieller und/oder immaterieller Art während oder nach einer Sitzung kann der Rebirther daher nicht zur Verantwortung gezogen werden. Des Weiteren ist der Rebirthee für jegliche Anwendung oder Nicht-Anwendung von Rebirthing nach einer bezahlten Session mit dem Rebirther selbst verantwortlich. Es liegt nicht in der Verantwortung des Rebirthers, ob und wie lange und in welcher Form der Rebirthee die Rebirthing-Technik anwendet, oder wie er Rebirthing allgemein oder im Detail gegenüber Dritten kommuniziert. Der Rebirther legt seine Arbeitsweise und seine Sicht in Bezug auf Rebirthing auf dieser Website in klaren und verständlichen Worten dar. Andere Darlegungen oder Arbeitsweisen durch den Rebirthee liegen in der alleinigen Verantwortung des Rebirthees.
Des Weiteren kann der Rebirther nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Rebirthee durch die An- oder Abreise entstehen. Für eine sichere An- und Abreise ist der Rebirthee ganz allein verantwortlich. Entsteht hingegen dem Rebirthee während der Sitzung in den Räumlichkeiten des Rebirthers ein Schaden (z. B.: Sturz über die Treppen, Katzenbiss, usw.), so weist der Rebirther darauf hin, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, welche im Anlassfall über die weitere Vorgehensweise entscheidet. Ob, wann und wie Schäden abgegolten werden, liegt weder im Einflussbereich des Rebirthers, noch kann und wird er hierzu Aussagen treffen.
7) Bezahlung
Der Preis für die Rebirthing-Sitzung ist im Vorhinein vollständig an den Rebirther zu bezahlen. Entweder vor Beginn der Sitzung in bar, oder mittels Überweisung auf das Konto des Rebirthers. Der Betrag muss mindestens drei Werktage vor Beginn des Sitzung am Konto des Rebirthers eingelangt sein. Die Kontonummer wird dem Rebirthee per E-Mail oder telefonisch übermittelt. Der Rebirther behält sich das Recht vor, die Kontonummer dem Rebirthee nicht zu übermitteln. In diesem Fall ist nur eine Barzahlung möglich.
Die Rebirthing-Sitzung muss des Weiteren spätestens drei Wochen nach Zahlungseingang am Konto des Rebirthers stattfinden. Wird diese Frist überschritten (egal ob durch Verschulden des Rebirthees oder des Rebirthers), so überweist der Rebirther den überwiesenen Betrag innerhalb von drei Werktagen vollständig auf das Konto des Rebirthees zurück.
Der Rebirthee erhält zum Beginn der Rebirthing-Sitzung eine Honorarnote mit der Bestätigung, dass die Sitzung in bar, bzw. über das Konto bezahlt wurde.
Bei Barzahlung gilt: Der Rebirther akzeptiert nur 10, 20, 50 und 100 Euro Banknoten. 200 und 500 Euro Banknoten werden nicht akzeptiert. Des Weiteren werden keine Fremdwährungen akzeptiert.
Der Preis pro Sitzung beträgt: 280,- Euro
Der reduzierte Preis für acht Sitzungen beträgt: 2000,- Euro
Der reduzierte Preis gilt nur dann, wenn er komplett vor der ersten Sitzung bezahlt wurde.
Die angeführten Beträge sind umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung.
Falls es bei der Krankenkassa oder einer Versicherung des Rebirthees die Möglichkeit zur vollen oder teilweisen Rückerstattung des Sitzungspreises gibt, so liegt es in der alleinigen Verantwortung des Rebirthees, sich um diese Belange zu kümmern. Der Rebirther weist darauf hin, dass er keinerlei Einfluss auf etwaige Rückerstattungsmöglichkeiten hat und diese auch nicht für den Rebirthee durchführt.
Der Rebirther behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit ändern. Hat ein Rebirthee jedoch schon einen Termin für eine Sitzung mit dem Rebirther vereinbart, so gilt der Preis zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung, unabhängig davon, ob der Rebirther den Preis in der Zeit zwischen der Terminvereinbarung und dem Beginn einer Sitzung geändert hat. Die Preisbindung gilt für maximal ein Monat ab Terminvereinbarung. Kommt der Termin erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande, so gilt der neue Preis.
Gleiches gilt auch im Falle einer Vorauszahlung für acht Sitzungen. Die Preisbindung gilt in diesem Fall für sieben Monate ab Teilnahme an der ersten Sitzung. Verfällt der reduzierte Preis aus einem der unter Punkt 11 genannten Gründe, so gilt danach der neue Preis.
8) Individuelle Preise
Der Rebirther bietet einerseits keine Seniorenrabatte & Studentenermäßigungen an und andererseits aber auch keine Großverdienerzuschläge & Millionäraufpreise. Jeder Mensch wird beim Rebirther „gleich“ behandelt, unabhängig von dessen Weltanschauung, seiner beruflichen Tätigkeit, seinen religiösen Überzeugungen oder der Dicke der Brieftasche und dementsprechend gibt es auch nur einheitliche Preise.
Die einzige Ausnahme ist die Buchung von acht Rebirthing-Sitzungen im Voraus, weil der Rebirther dadurch weniger administrativen Aufwand hat. Aus diesem Grund bekommt auch jeder gleichermaßen einen Preisnachlass.
9) Buchung von Rebirthing-Sitzungen
Termine für die Sitzungen werden formlos mündlich oder schriftlich zwischen Rebirther und Rebirthee vereinbart. Es ist keine Unterschrift oder sonstige besondere Vereinbarung oder Bestätigung notwendig. Des Weiteren kann der vereinbarte Termin jederzeit von beiden Seiten verschoben werden. Der Rebirther akzeptiert jedoch nur maximal eine Terminverschiebung durch den Rebirthee, egal ob diese Terminverschiebung aufgrund freier Entscheidung, durch Höhere Gewalt, oder durch Dritte verursacht wurde. Sollte der Rebirthee den reduzierten Preis schon im Voraus bezahlt haben, so gilt die maximal eine Terminverschiebung pro Sitzung. Wenn der Rebirthee mehr als ein Mal eine Sitzung verschieben möchte, so bekommt der Rebirthee den bereits im Voraus bezahlten Betrag für die restlichen Sitzungen, wie in Punkt 11 beschrieben, zurückerstattet.
10) Teilnahmevoraussetzungen
Am Beginn der Rebirthing-Sitzung erhält der Rebirthee ein Formular (eine „Zustimmungserklärung“) auf dem der Rebirthee mit zwei Unterschriften bestätigt, dass er die AGB (Unterschrift 1) und die Datenschutzinformationen (Unterschrift 2) auf der Website Rebirthing.life vollständig gelesen hat, die Inhalte für ihn nachvollziehbar und verständlich sind, es keine weiteren Fragen gibt und er mit allen Inhalten einverstanden ist. Folgende Daten werden auf der Zustimmungserklärung benötigt: Vorname(n), Nachname, akademische(r) Titel (wenn vorhanden), Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Datum. Ohne Unterzeichnung der Zustimmungserklärung kann die Rebirthing-Sitzung nicht begonnen werden. Der Rebirthee verpflichtet sich hierbei zu wahrheitsgetreuen Angaben.
Wenn der Rebirthee weitere Rebirthing-Sitzungen in Anspruch nimmt, so muss er nicht jedes Mal eine neue Zustimmungserklärung unterschreiben. In drei Fällen ist es jedoch erforderlich, dass der Rebirthee die Zustimmungserklärung nochmals unterschreibt. Erstens, wenn sich zwischenzeitlich die AGB und/oder die Datenschutzinformationen geändert haben. Zweitens, wenn zwischen der letzten Rebirthing-Sitzung und der neu gebuchten Sitzung mehr als ein halbes Jahr vergangen ist. Und drittens, wenn der Rebirther und/oder der Rebirthee einen neuen Namen und/oder eine neue Wohnanschrift haben.
Der Rebirther behält sich das Recht vor, einen Rebirthee ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere dann, wenn er den Eindruck hat, dass der Rebirthee unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Psychopharmaka oder sonstigen bewusstseinstrübenden oder -erweiternden Substanzen steht. Oder wenn der Rebirther vermutet, dass sich der Rebirthee in einer sonstigen nicht geeigneten körperlichen, emotionalen oder mentalen Verfassung befindet.
Für die Teilnahme an einer Rebirthing-Sitzung ist außerdem die Volljährigkeit des Rebirthees Voraussetzung. Im Zweifelsfall muss der Rebirthee dem Rebirther einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen. Kann oder will er das nicht, so bietet der Rebirther dem Rebirthee keine Rebirthing-Sitzung an.
11) Stornobedingungen
Bis zur Unterzeichnung der Zustimmungserklärung können sowohl der Rebirther als auch der Rebirthee den Termin ohne Kosten wieder stornieren. Im Falle einer Barzahlung vor Beginn der Sitzung bekommt der Rebirthee den vollen Betrag sofort wieder zurückerstattet. Im Falle einer Vorabüberweisung auf das Konto des Rebirthers überweist der Rebirther innerhalb von drei Werktagen den vollen Betrag auf das Konto des Rebirthees zurück. Eine bereits ausgestellte und vom Rebirther unterzeichnete Honorarnote ist somit hinfällig und muss dem Rebirther wieder zurückgegeben werden.
Ab Unterzeichnung der Zustimmungserklärung und Aushändigung der Honorarnote ist keine Rückerstattung des Sitzungspreises mehr möglich, egal zu welchem Zeitpunkt der Rebirthee die Sitzung beendet (egal ob aus freier Entscheidung, durch Höhere Gewalt, oder durch Dritte verschuldet – ausgenommen des Rebirthers).
Besondere Vereinbarungen zum reduzierten Preis für acht Rebirthing-Sitzungen:
Es gilt als vereinbart, dass zwischen zwei Sitzungen maximal ein Monat verstreichen darf. Die maximale Zeitdauer beträgt daher sieben Monate. Sollte der Rebirthee daher mehr als ein Monat zwischen zwei Sitzungen verstreichen lassen (egal ob aus freier Entscheidung, durch Höhere Gewalt, oder durch Dritte verschuldet), so verfällt der reduzierte Preis und der Rebirthee hat dem Rebirther weitere 240,- Euro vor der nächsten Sitzung zu bezahlen (in Summe daher 2240,- Euro = 8 x 280,- Euro). Für die zusätzliche Zahlung wird selbstverständlich eine weitere Honorarnote ausgestellt. Sollte der Rebirthee das nicht wollen und möchte den vorausbezahlten Betrag zurückerstattet haben, so gilt als vereinbart, dass für die bereits absolvierten Sitzungen je 280,- Euro verrechenbar sind und der Differenzbetrag zu den bereits bezahlten 2000,- Euro innerhalb von drei Werktagen auf das Konto des Rebirthees überwiesen werden. Eine Rückzahlung in bar ist ausgeschlossen. Die bereits ausgestellte Honorarnote verfällt somit und ist dem Rebirther wieder zurückzugeben. Dem Rebirthee wird danach eine neue, korrigierte Honorarnote ausgestellt.
Konkretes Rechenbeispiel: Fünf Sitzungen wurden absolviert, 2000,- Euro vor der ersten Sitzung bezahlt. Rebirthee verzichtet auf die drei weiteren Sitzungen. Der Rebirthee bekommt daher 600,- Euro [2000 – (5 x 280)] innerhalb von drei Werktagen auf sein Konto überwiesen.
Gleiches gilt natürlich auch für den Fall, dass der Rebirthee ohne Angaben von Gründen keine weiteren Sitzungen absolvieren möchte.
Sollte im umgekehrten Fall der Rebirther nicht in der Lage sein, innerhalb von einem Monat die nächste Session anzubieten, so bekommt der Rebirthee den reduzierten Differenzbetrag innerhalb von drei Werktagen auf sein Konto zurückerstattet. Die bereits ausgestellte Honorarnote verfällt somit und ist dem Rebirther wieder zurückzugeben. Dem Rebirthee wird danach eine neue, korrigierte Honorarnote ausgestellt.
Konkretes Rechenbeispiel: Rebirthee hat 2000,- Euro bezahlt, drei Sitzungen haben stattgefunden, aber der Rebirther ist für die vierte Sitzung verhindert und kann sie also nicht innerhalb eines Monats durchführen. Nachdem eine Session durch den reduzierten Gesamtpreis umgerechnet statt 280,- Euro 250,- Euro beträgt, hat der Rebirthee daher schon 3 x 250 = 750,- Euro bezahlt. Der Rebirthee bekommt daher 1250,- Euro zurückerstattet (5 Sitzungen x 250,- Euro).
Sollte der Rebirthee damit nicht einverstanden sein und möchte die verbleibenden Sitzungen trotzdem weitermachen, so bleibt es beim reduzierten Gesamtpreis und der Rebirther wird die verbleibenden Sitzungen so rasch als möglich durchführen. Sollte jedoch ein halbes Jahr seit der letzten Sitzung vergangen sein, so bekommt der Rebirthee in jedem Fall den Betrag für die offenen Sitzungen zurückerstattet. Wenn der Rebirthee danach wieder einen reduzierten Preis haben möchte, so ist es wiederum nur mit insgesamt acht Sitzungen (= 2000,- Euro) möglich.
Sollte der Rebirther eine Sitzung vorzeitig beenden (vorzeitig = vor Ablauf der Hälfte der Zeit, wie im Punkt 3 beschrieben, also nach 15 Minuten beim Vorgespräch, oder nach ½ Stunde bei der Selbstanwendung – nicht jedoch bei vorzeitiger Beendigung der Nachbesprechung), dann erhält der Rebirthee den vollen Preis für diese Session zurückerstattet (280,- Euro beim Einzelpreis, oder 250,- Euro beim reduzierten Preis), oder es wird ein neuer Ersatztermin innerhalb von einem Monat vereinbart. Im Falle der Rückerstattung bei einer einzelnen Sitzung verfällt die bereits ausgestellte Honorarnote und ist dem Rebirther wieder zurückzugeben. Im Falle der Rückerstattung bei bereits acht im Voraus bezahlten Sitzungen ist die Honorarnote ebenfalls zurückzugeben und es wird dem Rebirthee eine neue, korrigierte Honorarnote ausgestellt.
In diesem Zusammenhang wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kosten, die dem Rebirthee zusätzlich zum Sitzungspreis entstanden sind oder entstehen werden, zu Lasten des Rebirthees gehen. Das Risiko des kompletten oder teilweisen Ausfalls einer Sitzung durch den Rebirthee oder durch den Rebirther, oder dass der Rebirther den Rebirthee ohne Angabe von Gründen ablehnt, trägt immer der Rebirthee. Alle anfallenden Kosten oder bereits getätigten Zahlungen (z. B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, etc.) können dem Rebirther daher nicht in Rechnung gestellt werden.
12) Verspätungen
Der Rebirther bittet um pünktliches Kommen zu einem vereinbarten Termin. Pünktlichkeit ist für den Rebirther ein bedeutsamer Wert, weil Pünktlichkeit von hoher Wertschätzung gegenüber dem anderen zeugt. Einzige Ausnahme: Höhere Gewalt (z. B. Verkehrsunfall). Sollte daher abzusehen sein, dass sich der Rebirthee durch Höhere Gewalt mehr als ½ Stunde verspäten wird, so gilt der vereinbarte Termin als abgesagt und kann noch ein Mal erneut vereinbart werden (siehe Punkt 9).
13) Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Bild-, Film- und Tonaufnahmen sind während der gesamten Rebirthing-Sitzung, bzw. Tonaufnahmen bei Telefongesprächen, nicht gestattet, selbst wenn die Aufnahmen nur für den Eigengebrauch gemacht werden. Zuwiderhandeln wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Zwei Ausnahmen bei Bildaufnahmen: Erstens sind Bildaufnahmen dann gestattet, wenn aufgrund technischer Probleme des Kopierers keine Kopien der Zustimmungserklärung, der Honorarnote und der Urkunde gemacht werden können. In diesem Fall müssen Bildaufnahmen der drei Dokumente zwecks Dokumentation für den Rebirther gemacht werden. Zweitens, wenn aufgrund eines Schadens (siehe Punkt 6) Bildaufnahmen des Schadens für weitere Schritte für die Versicherung gemacht werden müssen.
14) Geheimhaltung
Bei jeglicher Kommunikation, insbesondere während einer Rebirthing-Sitzung, ist es möglich, dass auf eigenen Wunsch persönliche Informationen preisgegeben werden. Dies impliziert jedoch nicht die Schlussfolgerung, dass diese Informationen dann auch anderen Personen weitergegeben werden dürfen. Es gilt somit als vereinbart, dass weder Rebirther noch Rebirthee persönliche Informationen an Dritte weitergeben dürfen.
15) Nutzung der Website Rebirthing.life
Der Rebirther überprüft in angemessenen Zeitabständen alle zur Verfügung gestellten Informationen auf der Website Rebirthing.life auf deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Der Rebirther kann jedoch nicht die Zusicherung oder Gewährleistung geben, dass die Informationen auch zu „jedem“ Zeitpunkt immer vollständig, richtig und aktuell sind. Der Rebirther haftet daher nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen entstehen könnten. Haftungen jeglicher Art, Garantien und Gewährleistungsansprüche werden gänzlich ausgeschlossen.
Die Website Rebirthing.life enthält Querverweise (Hyperlinks) zu Webseiten Dritter. Diese Querverweise sind entsprechend gekennzeichnet und öffnen sich in einem neuen Fenster. Für die Inhalte, die Einhaltung des Datenschutzes, sowie die technische Störungsfreiheit oder die Gefahr durch Viren, Trojaner, etc. dieser Webseiten sind einzig und allein die Betreiber/Anbieter dieser Webseiten verantwortlich. Die Querverweise wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht überprüft. Diese waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der Querverweise ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Sollte der Benutzer/Leser der Website Rebirthing.life auf eine Rechtsverletzung aufmerksam werden, so bittet der Rebirther um einen entsprechenden Hinweis mittels der Kontaktmöglichkeiten unter der Rubrik „Kontakt“. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird der Rebirther den Querverweis umgehend entfernen.
Der Rebirther weist unmissverständlich darauf hin, dass er sich durch die bloße Zurverfügungstellung der Hyperlinks die Inhalte der Webseiten Dritter nicht zu eigen macht oder den Eindruck erwecken möchte, dass die Inhalte von Webseiten Dritter von ihm stammen. Der Rebirther hat weder Einfluss auf die Inhalte der Webseiten Dritter noch trägt er die Verantwortung für die zum jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung gestellten Informationen. Für unvollständige, fehlerhafte oder illegale Inhalte, sowie für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen von Webseiten Dritter entstehen, haftet einzig und allein der Betreiber/Anbieter der Website, auf die verwiesen wird. Die Nutzung von Querverweisen erfolgt daher immer auf eigenes Risiko des Benutzers/Lesers der Website Rebirthing.life.
Wenn Betreiber/Anbieter von Webseiten Dritter einen Querverweis von ihrer Website auf die Website Rebirthing.life machen möchten, so ist vorab eine schriftliche Zustimmung durch den Rebirther erforderlich.
Des Weiteren: Der Rebirther übernimmt auch keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der Website Rebirthing.life sowie deren technische Störungsfreiheit. Haftungen jeglicher Art, Garantien und Gewährleistungsansprüche werden daher gänzlich ausgeschlossen.
Und als letzter Punkt: Der Rebirther behält sich ausdrücklich das Recht vor, Inhalte der Website Rebirthing.life jederzeit ohne Ankündigung teilweise oder komplett zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen oder die Veröffentlichung der Website Rebirthing.life zeitweise oder endgültig einzustellen.
16) Nutzung der Kontaktmöglichkeiten
Der Rebirthee kann über die heutzutage verfügbaren technischen Möglichkeiten mit dem Rebirther in Kontakt treten. Dies kann schriftlich (E-Mail, SMS, postalisch) oder verbal (Telefon) geschehen. Der Rebirther weist in diesem Zusammenhang unmissverständlich darauf hin, dass auch durch seine größtmögliche Sorgfaltspflicht heutzutage E-Mails gehackt, Telefone abgehört oder Briefe geöffnet werden können. Wenn der Rebirthee diesbezüglich Bedenken und Sorge hat (insbesondere in Bezug auf den Datenschutz), so empfiehlt der Rebirther dem Rebirthee, diese Kommunikationskanäle nicht zu nutzen.
Des Weiteren wird hiermit eindeutig und in unmissverständlicher Weise auf Folgendes hingewiesen: Die Offenlegung der Kontaktmöglichkeiten berechtigt nicht zur unaufgeforderten Zusendung von Werbeinformationen/-materialien, Spam und dergleichen, sowie für Geschäftsanbahnungen jeglicher Art. Der Übersendung von Werbeinformationen/-materialien, Spam und dergleichen, sowie für Geschäftsanbahnungen jeglicher Art, egal auf welchem Kommunikationskanal, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. In diesem Zusammenhang sind die Kontaktdaten des Rebirthers auch in der ECG- und Robinson-Liste eingetragen. Bei Zuwiderhandeln behält sich der Rebirther das Recht vor, umgehend rechtliche Schritte einzuleiten.
Die Kontaktmöglichkeiten dürfen daher nur folgende Personen und Institutionen nutzen:
a) Rebirthees, die die Angebote des Rebirthers in Anspruch nehmen möchten
b) Personen und Institutionen, die mit dem Rebirther gemeinsam das Bewusstsein über Rebirthing in der Welt fördern möchten, sofern dem Rebirther dadurch keine Kosten entstehen
c) Institutionen (Behörden, Gerichte und dergleichen), die aufgrund einer rechtlichen Grundlage mit dem Rebirther Kontakt aufnehmen müssen
17) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die AGB unterliegen österreichischem Recht.
Der Gerichtsstand ist das sachlich oder örtlich zuständige Gericht in Wien.
18) Streitbeilegung
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission zu richten:
Online-Streitbeilegung der EU
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Unternehmer grundsätzlich nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Des Weiteren können sich Verbraucher in Österreich beispielweise auch an folgende Stellen wenden:
Internet Ombudsstelle
Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
19) Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
Sollten Teile der AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Alle anderen Regelungen bleiben weiterhin aufrecht.
Stand dieser AGB: 20.9.2025
© by Ing. Peter Knopf